Nach Erkrankungen, Unfällen oder bei nachlassender Leistungsfähigkeit stellt sich die Frage: Kann ich sicher Auto fahren? Eine fundierte Begutachtung schafft Klarheit – für Sie und für alle, die mit Ihnen unterwegs sind.
Fahrtüchtigkeit bedeutet, dass Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher führen können. Sie kann durch Erkrankungen wie Schlaganfall, Morbus Parkinson, Epilepsie oder Demenz, durch Unfallfolgen oder Medikamente eingeschränkt sein. Jede Fahrerin und jeder Fahrer ist verpflichtet, die eigene Fahrtüchtigkeit sicherzustellen.
Konzentration, Reaktionsgeschwindigkeit und Überblick in komplexen Verkehrssituationen.
Sehen, räumliches Denken, Orientierung und das schnelle Erfassen von Situationen.
Verhalten bei Stress, Müdigkeit oder Ablenkung – und der Einfluss von Medikamenten.
Wenn Sie nach einer Erkrankung, einem Unfall oder einer Operation wieder fahren möchten, Angehörige Sorge äußern oder Sie selbst unsicher sind. Auch auf Anordnung einer Behörde kann eine Begutachtung erforderlich sein.
Ob Sie fahren dürfen, wird nicht durch einen einzelnen Test beantwortet. Gutachterlich betrachten wir Testergebnisse, Vorgeschichte und ärztliche Befunde gemeinsam. Bei behördlichen Verfahren gelten deren Vorgaben.
Dipl.-Psych. Andreas Grimm begleitet Sie von der diagnostischen Klärung bis zur alltagsnahen Beratung und psychologischen Behandlung.
Wir besprechen Ihr Anliegen, Ihre Fragen und Ziele. Sie erfahren, welche Abklärung sinnvoll ist. Umfang und Kosten werden im Erstgespräch besprochen, bevor Sie die weiteren Schritte vereinbaren.
Testverfahren aus dem Wiener Testsystem prüfen Leistungen wie Aufmerksamkeit, Reaktion, Überblick und Belastbarkeit. Sie werden durch ein ausführliches Gespräch und vorliegende Befunde ergänzt.
Wir werten die Ergebnisse aus und besprechen sie verständlich mit Ihnen: Wo liegen Ihre Stärken, wo Einschränkungen, und was bedeutet das für das Autofahren?
Auf Wunsch erstellen wir ein Gutachten für Behörden oder Versicherungen. Falls nötig, empfehlen wir weitere Schritte, etwa eine ergänzende ärztliche Abklärung.
Bringen Sie mit: Führerschein, aktuelle Arztbriefe und Befunde, Ihre Medikamentenliste und – falls Sie eine Brille tragen – Ihre Brille. Bei behördlicher Anordnung auch das Schreiben der Behörde.
Bei neurologischen Erkrankungen kann zusätzlich eine verkehrsmedizinische Begutachtung in unserer Neurologie sinnvoll sein (Zusatzqualifikation Verkehrsmedizin).